...als Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter haben und bisher keine interne Meldestelle fĂ¼r Hinweisgeber im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes eingerichtet haben. Um BuĂŸgelder zu vermeiden und die gesetzlichen Anforderungen zu erfĂ¼llen, sollten Sie jetzt unser kostengĂ¼nstiges Angebot fĂ¼r eine umfassende Lösung mit anwaltlicher Begleitung in Anspruch nehmen.